Das Startup Village vereint innovative Startups an einem Ausstellungsbereich und bietet ideale Voraussetzungen, um neue Geschäftskontakte zu knüpfen, Feedback aus dem Markt zu erhalten und die eigene Marke sichtbar zu positionieren.
Vorraussetzungen für die Teilnahme im Startup Village:
- Ihr Startup bietet eine Lösung, ein Produkt, einen Service oder eine neue Technologie für Personalmanagement und ist eine skalierbare Entwicklung.
- Ihr Startup ist noch in einer frühen Wachstumsphase.
- Ihr Startup wurde zum Zeitpunkt der Messe vor maximal fünf Jahren gegründet; als Nachweis ist die Gewerbeanmeldung bzw. der Handelsregisterauszug zur Anmeldung beizulegen.
Bitte beachten Sie: Die Buchung des Startup Village ist maximal 5 mal in Folge möglich, sofern sich die Teilnahme innerhalb der ersten fünf Gründungsjahre bewegt. Trainer, Coaches und Berater sind vom Startup Village ausgeschlossen!
Startup Village
2.999 €*
Das Startup Paket Basis umfasst einen kompakten 4 m² Stand für Produktpräsentationen, Gespräche und Networking
Der Zugang zum Village WLAN ist inklusive.
| Standbau & Möblierung |
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Standbau
Möblierung
Optional zubuchbar (gegen Aufpreis)
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| ZP Marketing Package Basic |
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Enthält grundlegende Leistungen für digitale Präsenz, Lead-Erfassung und Marketingmaterialien Alle Informationen zu den Inhalten des ZP Marketing Packages finden Sie HIER |
| Weitere inkludierte Leistungen |
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Village WLAN
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Wichtiger Hinweis zur Standgestaltung:
Standgestaltung und Standbaugrenzen – Hinweise für eine gelungene Präsentation
Liebe Ausstellerinnen und Aussteller, damit sich euer Auftritt auf der Messe bestmöglich präsentiert und zugleich ein harmonisches Gesamtbild entsteht, bitten wir euch, bei der Gestaltung Ihres Standes folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Exponate dürfen bis zur Ganggrenze platziert werden. Bitte achtet jedoch darauf, dass Bedienelemente sowie Bedienpersonal jederzeit innerhalb der offiziellen Standgrenzen bleiben.
- Pro offener Standseite dürfen ca. 30 % mit geschlossenen Wänden gestaltet werden. Bitte achtet darauf, dass dadurch die Sicht und Wirkung angrenzender oder gegenüberliegender Stände nicht beeinträchtigt wird.
- Brüstungen bis zu einer Höhe von 1 Meter gelten nicht als Wände und sind selbstverständlich erlaubt.
Sollten Standbauelemente verwendet werden, die nicht den genannten Vorgaben entsprechen oder ohne entsprechende Genehmigung umgesetzt wurden, behält sich die CloserStill Media Germany GmbH vor, diese auf Kosten und Risiko des Ausstellers anpassen oder entfernen zu lassen. Wenn ihr abweichende Gestaltungsideen oder Sonderbauten plant, können diese gerne geprüft werden. Bitte dann die entsprechenden Anträge bis spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn einreichen. Voraussetzung für die Genehmigung ist in solchen Fällen die schriftliche Zustimmung der direkt betroffenen Nachbarstände, die der Anfrage beigefügt werden, muss.
*Hinweis: Die angegebenen Standpreise verstehen sich zzgl. der zum Zeitpunkt der gebuchten Veranstaltung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, AUMA-Beitrag und Versicherung.